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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05   

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https://dejure.org/2008,118683
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05 (https://dejure.org/2008,118683)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.05.2008 - L 3 KA 49/05 (https://dejure.org/2008,118683)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - L 3 KA 49/05 (https://dejure.org/2008,118683)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05
    Ergibt diese Prüfung, dass zwischen dem Kostendurchschnitt des geprüften Arztes und dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe ein offensichtliches Missverhältnis besteht, kann regelmäßig von einer unwirtschaftlichen Behandlungsweise ausgegangen werden (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 23; SozR 3 2500 § 106 Nr. 27).

    Die Feststellung der Unwirtschaftlichkeit und die Festsetzung eines Regresses setzt jedoch die vorherige Prüfung von Praxisbesonderheiten und deren Quantifizierung voraus (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 und Nr. 27).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05
    Diese Prüfung wird durch die so genannte intellektuelle Betrachtung ergänzt, bei der medizinisch-ärztliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50 m.w.N.).

    Die betroffene Praxis muss sich nach der Zusammensetzung der Patienten und hinsichtlich der schwerpunktmäßig zu behandelnden Gesundheitsstörungen vom typischen Zuschnitt einer Praxis der Vergleichsgruppe unterscheiden (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50) und diese Abweichung muss sich gerade auf die überdurchschnittlich häufig erbrachten Leistungen auswirken.

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R

    Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05
    Praxisbesonderheiten sind aus der Zusammensetzung der Patienten herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; BSG-Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R).

    Dies ist bei allgemeinen Gesprächs- und Beratungsleistungen in einer hausärztlichen Praxis allerdings nicht ohne Weiteres naheliegend (BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 a.a.O.); das BSG hat dementsprechend a.a.O. eine "anthroposophisch/ganzheitlich/umweltmedizinisch" gekennzeichnete Ausrichtung der Behandlungsweise als Praxisbesonderheit nicht anerkannt.

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05
    Hierbei ist insbesondere zu untersuchen, ob kostenerhöhende Praxisbesonderheiten bekannt oder erkennbar sind, die dafür sprechen, dass wesentliche Leistungsbedingungen des geprüften Arztes von denen der verglichenen Arztgruppe abweichen, so dass der statistische Vergleich allein nicht aussagekräftig ist (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; SozR 3-2500 § 106 Nr. 54).

    Praxisbesonderheiten sind aus der Zusammensetzung der Patienten herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; BSG-Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R).

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 4/91

    Verpflichtung zur Übergabe der Patienten- und Beratungskartei bei Veräußerung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05
    Diese Institute schränken nicht die Zugriffsrechte des Veräußerers ein, wie die Klägerin meint, sondern den Zugriff des Praxiserwerbers, für den die Dokumentation über Behandlungen seines Vorgängers Fremdunterlagen bleiben (zum Problem vgl. BGHZ 116, 268, 272).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05
    Vielmehr hat er hiermit nur den Umfang des Regresses - bei ansonsten angenommener Unwirtschaftlichkeit - näher geregelt (zur Bedeutung derartiger Formulierungen in Prüfbescheiden vgl. BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 Rdnr. 30).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05
    Auch insoweit ist die Klägerin heranzuziehen, weil sie den ursächlichen Zusammenhang zwischen den Einsparungen und den Mehraufwendungen substantiiert darzulegen hat (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R

    Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - Begründung - Honorarkürzungsbescheid -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05
    Der Beschwerdeausschuss hat ebenfalls zu Recht die Beratungs- und Betreuungsleistungen zum Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung gemacht, weil die in dieser Sparte zusammengefassten einzelnen Leistungspositionen hinreichend miteinander vergleichbar sind und die Leistungssparte für die Vergleichsgruppe insgesamt typische Leistungen enthält (vg. BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 2).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 24/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertrags (zahn) arzt - Ermessensspielraum der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05
    Liegt - wie vorliegend bei den Allgemeinärzten - eine homogene Vergleichsgruppe vor und handelt es sich bei der geprüften Sparte um Bestandteile des typischen Leistungsspektrums, liegt ein derartiges offensichtliches Missverhältnis regelmäßig bereits bei einer Fallwertüberschreitung von 50 % vor (BSG MedR 2004, 577, 578).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 49/05
    Hierbei ist insbesondere zu untersuchen, ob kostenerhöhende Praxisbesonderheiten bekannt oder erkennbar sind, die dafür sprechen, dass wesentliche Leistungsbedingungen des geprüften Arztes von denen der verglichenen Arztgruppe abweichen, so dass der statistische Vergleich allein nicht aussagekräftig ist (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; SozR 3-2500 § 106 Nr. 54).
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93

    Grenzwerte - Festlegung - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 52/96

    Bestimmung der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis in der

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten - Praxisbesonderheit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2006 - L 3 KA 46/06

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss - Teilnahme der Mitglieder an

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Denn in diesem Fall ist es seine Aufgabe, Abreden mit dem Erwerber der Praxis zu treffen, die es ihm ermöglichen, im Fall einer nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung Zugriff auf die Behandlungsunterlagen zu nehmen ( vgl Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - L 3 KA 49/05 ).
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